Schulgeld und Gebühren
2026 / 2027
Aufnahmegebühr
4.500,00 € sind bei der Erstanmeldung für jedes Kind zu entrichten und werden vom Kindergarten bis zur 10. Klasse nicht zurückerstattet.
Abschluss- und Prüfungsgebühren
Für die 11. und 12. Klasse fällt eine gesonderte Prüfungs- und Abschlussgebühr an.
Kapitalentwicklungsbeitrag
€ 500,00 Jahresgebühr für jedes Kind
Schulgebühren
|
Kindergarten (Pre- und Junior-Gruppe) |
€ 12.310,00 |
|
Senior Kindergarten |
€ 14.700,00 |
|
Grundschule Klasse 1-2 |
€ 17.540,00 |
|
Grundschule Klasse 3-5 |
€ 17.710,00 |
|
Sekundarbereich Klasse 6-8 |
€ 19.430,00 |
|
Sekundarstufe Klasse 9 |
€ 19.800,00 |
|
Sekundarstufe Klasse 10 |
€ 20.210,00 |
|
IB-Diploma Program Klasse 11-12
Prüfungs- und Abschlussgebühren |
21.430,00 €
2.000,00 € (zahlbar in 2 Raten) |
Die Schulgebühren decken die meisten Kosten ab, darunter auch die meisten Bücher, mit Ausnahme des Diplomprogramms in den Klassen 11 und 12. Die Schüler:innen werden gebeten, Verbrauchsmaterialien selbst zu besorgen.
Kündigungsfrist
Bitte beachten Sie, dass bei einem Ausscheiden während des Schuljahres eine Kündigungsfrist von zwei Monaten einzuhalten ist. Bei einer Kündigung nach dem 31. Mai für Schüler:innen, die zum Ende des Schuljahres ausscheiden, werden 25 % der Schulgebühren für das nächste Jahr in Rechnung gestellt. Dem Vertragspartner steht es frei, nachzuweisen, dass keinerlei Schäden oder Wertminderungen entstanden sind oder dass diese wesentlich geringer sind als die Pauschalzahlung.
Nichtzahlung
Die Schule ist auf die pünktliche Zahlung der Gebühren angewiesen, um ihren eigenen Verpflichtungen nachkommen zu können. Bei Schüler:innen, deren Zahlungen im Rückstand sind, kann das Recht auf Schulbesuch entzogen werden. Solange ein Zahlungsverzug besteht, werden keine Unterlagen an andere Schulen weitergeleitet oder an die Eltern ausgehändigt.
Finanzielle Hilfe
Finanzielle Unterstützung kann auf schriftlichen Antrag unter Beifügung der entsprechenden finanziellen Nachweise gewährt werden.
Anteilige Gebühr
Für Schüler:innen, die sich verspätet einschreiben oder vorzeitig abmelden, gelten anteilige Gebühren gemäß der folgenden Tabelle:
|
% Zahlbar |
Sep. |
Okt. |
Nov. |
Dez. |
Jan. |
Feb. |
März |
Apr. |
Mai |
Jun. |
|
Verspätet eingeschriebene Schüler:innen |
100 |
95 |
85 |
75 |
65 |
55 |
45 |
35 |
25 |
15 |
|
Schüler:innen, die vorzeitig abreisen |
50 |
50 |
55 |
60 |
65 |
70 |
85 |
100 |
100 |
100 |
Sabbaticals
Schüler:innen können ein Sabbatical nehmen. Bei einer Beurlaubung von mehr als 3 Monaten wird eine Gebühr von 1.000,00 € pro Schuljahr und Schüler:in erhoben, um den Platz des/der Schüler:in in der Klasse zu erhalten. Ein Sabbatical muss schriftlich beantragt werden, wobei eine Frist von zwei Monaten einzuhalten ist. Bei der Rückkehr wird kein Aufnahmebeitrag erhoben.
Gebühr für warmes Mittagessen
Die Schüler:innen können entweder ihr Mittagessen von zu Hause mitbringen oder, nach vorheriger Absprache, an einem warmen Schulmittagessen teilnehmen. Die Kosten und die Vereinbarung sind bei der Schule erhältlich.
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Anträge auf finanzielle Unterstützung
ISHR Accounting
Fax +49 (0) 511 270 416 51
E-Mail: accounting(t)is-hr.de








